Krebsvorsorge und Krebserkennung |
via Krebsabstrich (PAP) beim Gynäkologen, Magendarm-Biopsien beim Endoskopiker zur Fahndung nach einem Magen- oder Darmkrebs, durch histologische Untersuchung von Hautproben (z.B. Muttermale, Naevi) auf Hautkrebs (z.B. malignes Melanom, Basaliom) u.a.m.
Nach dem Typ des Krebses, dem Grad seiner Bösartigkeit und dem Ausmaß seiner Ausbreitung nach WHO- und UICC-Richtlinien (Typing, Grading, Staging) richtet sich die Auswahl der Therapie und allfällige weitere diagnostische Verfahren.
WHO - World Health Organisation, Weltgesundheitsorganisation;
UICC - Union Internationale contre le Cancer, Internationale Vereinigung gegen den Krebs
Bestimmung und Nachweis von Krankheitserregern |
und deren Empfindlichkeit auf bestimmte Medikamente. Mikroskopische, bakteriologische, mykologische, virologische, genetische, immunologische und serologische Verfahren bilden die diagnostische Palette des Pathologen bei der Erkennung von Krankheitserregern.
Weichenstellung |
in der Auswahl von diagnostischen und therapeutischen Verfahren bei nicht bösartigen, bösartigen, infektiösen etc. Erkrankungen und - in Konsequenz - den damit verbundenen Kosten.
Oberstes Gebot dabei ist und bleibt die Erhaltung oder Wiedererlangung der Gesundheit der Patienten, nicht die Reduktion der Kosten auf Kosten der Gesundheit der Patienten.
Intraoperative Diagnostik |
mittels Makroskopie und Mikroskopie (Schnellschnitt, Gefrierschnitt, Schnellzytologie) mit maßgeblichem Einfluss auf den Gang der Operation.
Qualitätskontrolle |
bei der Beurteilung von Therapie- und Operationserfolg und somit indirekt auch Kostenkontrolle.
Aber auch die Obduktion nimmt nach wie vor einen wichtigen Stellenwert ein, hilft sie, die Qualität der medizinischen Versorgung der Bevölkerung zu sichern, und sie liefert Daten für medizinische Statistiken.
Sie wird vorwiegend an Instituten für Pathologie von Krankenhäusern öffentlicher Krankenhausträger (in Wien: der Gemeinde Wien und des Bundes) gepflogen, aber auch die niedergelassenen Pathologen nehmen autoptische Aufgaben wahr. Gesetzliche Grundlagen der Autopsie liefern in Wien das Krankenanstaltsgesetz des Bundes und jenes des Landes Wien.
Eine Sonderstellung nimmt die gerichtsärztliche Obduktion ein, welche unter bestimmten Voraussetzungen von Fachärzten für Gerichtsmedizin ausgeübt wird, jedoch in der Regel nicht vom Facharzt für Pathologie
Zum Aufgabengebiet der Gerichtsmedizin gehört z.B. die Obduktion unter ungeklärten Umständen Verstorbener, Vaterschaftsnachweise, gentechnische Analysen u.a.m., z.B. im Rahmen strafrechtlich verdächtiger Fälle. Sie hilft mit, kriminelle Fälle mit dem Einsatz auch neuester wissenschaftlicher Methoden - Täternachweis mittels Genproben - zu klären.
Information für Nicht-Mediziner und PatientInnen |
Weitergehende Informationen zur Pathologie |