frames nachladen

Liebe Einsenderin, lieber Einsender,

auch in der freien Praxis ist Ihnen eine gute Diagnostik mit das Wichtigste im Dienst an Ihren PatientInnen. Darum wählen Sie nicht irgendeine/n, sondern die Pathologin oder den Pathologen Ihres Vertrauens aus. Schließlich sind Sie als Niedergelassene/r und Belegärztin/-arzt eines Privatspitales im Haftungsfalle für Ihre Erfüllungsgehilfin, Ihren Erfüllungsgehilfen gemäß Allgemeinem Bürgerlichem Gesetzbuch (ABGB) verantwortlich.
Uns PathologInnen ist es wichtig, dass alles, was wir von Ihnen erhalten, optimal beschaffen ist. Ist das nicht der Fall, geraten wir schnell diagnostisch ins Straucheln, ohne etwas dafür zu können, unsere Expertentätigkeit im Sinne des ABGB leidet zwangsläufig ...
Bitte lassen Sie es nicht soweit kommen und helfen Sie, sich und uns PathologInnen Rückfragen, Ärger, Zeit, Mehrarbeit - kurz  "leere Kilometer" zu vermeiden.
Wenige, aber wichtige Punkte gilt es dafür zu beachten:
Zuweisungen
Präparate
Fixierungsflüssigkeit
Gefäße
Beschriftung
Schnellschnitt
Bitte um Verständnis
 

 

    

Zuweisungen - Botschaften für den Rätselonkel?  

Zuweisungen vollständig und leserlich ausgefüllt, mit leserlicher Versicherungsnummer, leserlichem Geburtsdatum, leserlicher und eindeutiger Angabe zur Versicherung und zum Status des Versicherten (aktiv, Pensionist, etc.) sind eine Conditio sine qua non. Nun, wir respektieren und bewundern gerne Ihre künstlerisch-individuelle Handschrift und versprechen Ihnen, sie nicht graphologisch auszudeuten, aber: wenn wir sie nicht entziffern können ... bitte: machen Sie uns nicht zur Rätseltante oder zum Rätselonkel, danke!

Leserliche Patientendaten - soweit wäre die Verwaltung schon zufrieden.

Wichtig aber für unsere Facharbeit sind die klinischen Angaben: Woher entnommen, was entnommen, wie entnommen, warum (Vermutungsdiagnose) und zu welchem Zweck (Fragestellung) entnommen: Anamnese, Klinik in Stichworten - bitte leserlich!

Bitte bedenken Sie: unleserliche Daten erzeugen in der Regel fehlerhafte Daten mit u.U. konsequenzenreichen, bösen Folgen, ihre Bereinigung kostet Zeit und Geld: lästige Anrufe, FAX und Emails sind nötig. Und zumindest Zeit ist für uns ein sehr knappes Gut. Und für Sie?

    

Präparate - fast ein "noli me tangere"!   

So wie Sie Ihre Patienten ja auch nicht zwicken und quetschen, bitte, quetschen Sie auch nicht das entnommene Gewebe mit Pinzetten etc. Mechanisch zerstörtes Gewebe ist histologisch unbefundbar.

Auch Ihrem - verständlichen - Forscherdrang sind enge Grenzen gesetzt: ein bereits mehrfach eingeschnittenes Präparat ist hinsichtlich Resektionsränder und topographischer Verhältnisse oft nur mehr mit Mühe oder gar nicht beurteilbar. Ein einziger verkehrter Einschnitt - und das Malheur ist passiert. Und onkologische Befunde mit dem Vermerk 'Resektionsrand nicht beurteilbar' (RX) dienen weder dem Patienten, noch Ihrem Onkologen oder Ihnen.

Eine wichtige Ausnahme gibt es doch:  bitte nach Rücksprache mit dem Pathologen Ihrer Wahl Hohlorgane vor dem Einlegen in Formalin der Länge nach eröffnen und deren Inhalt vorsichtig entfernen, nicht mit Wasser spülen! Aber Achtung: Tumoren dabei nicht zerteilen. Näheres zur Technik erfahren Sie vom Pathologen Ihrer Wahl, der Ihnen auch mehr von Korkplatten, Aufspann-Verfahren etc. erzählen kann!

    

Fixierungsflüssigkeit - aber bitte nicht zu wenig!   

Optimal ist gepuffertes Formalin von zumindest 4% bis maximal 10% Konzentration. Details hierzu erfahren Sie im persönlichen Gespräch mit Ihrer Pathologin bzw. Ihrem Pathologen.
Ach ja: das mit dem Alkohol als Fixativ bitte gleich vergessen, das gilt auch für physiologische Kochsalzlösung, Aqua destillata oder Zellkulturmedium - für die Routinepathologie kommt nur Formalin in Frage, nichts anderes.

Und die Menge? Bitte reichlich, d.h. mindestens fünf Mal soviel wie das Volumen der Probe ausmacht. Weniger Formalin bedeutet schlecht fixiertes, histologisch kaum mehr diagnostizierbares Gewebe! Nun, das hat sich Ihre Patientin / Ihr Patient sicher nicht verdient - und Sie die "Diagnose" 'autolytisches, unbefundbares Gewebe' auch nicht - oder?

    

Gefäße - angepasstes Wohlverhalten gefragt!   

Mit den Gefäßen ist das so eine Sache: sie müssen dicht verschließbar, handlich, leicht transportabel, unzerbrechlich und standardisiert sein - die Appendix im Marmeladeglas macht sich gut im Arztfilm und auch wenn das Marmeladeglas in den Nachkriegsjahren des vorigen Jahrhunderts eine wichtige Rolle gespielt hat -  in unserer Zeit hat es ausgedient.

Nicht standardisierte Gefäße
sind häufig sperrig, undicht, zerbrechlich (Glas!) und selten gut und dauerhaft zu beschriften. Wenden Sie sich an die Pathologin / den Pathologen Ihrer Wahl - er sagt Ihnen, wie Sie das mit den Gefäßen am besten in den Griff bekommen.

Ach ja - die Reagenzgläser: sie sehen zwar professionell aus, das war's dann schon, denn - ohne Gestell stehen sie nicht, sie sind - falls auch noch aus Glas - leicht zerbrechlich, und Gewebe aus der engen Öffnung herauszuluxieren kostet manches Mal ganz schön Zeit und Nerven Ihrer Lieblingspathologin bzw. Ihres Lieblingspathologen. Und das wollen Sie ihr oder ihm doch nicht antun?

Na ja, jetzt ist aber die große Probe schon im viel zu kleinen Gefäß - nix da, wieder heraus und in ein genügend großes Gefäß, denn: die Autolyse des Gewebes macht aus Ihrem Ihrer Diagnose-Superfrau, Diagnose-Supermann einen diagnostischen Jammerlappen - o je! - und dann muss auch noch das anfixierte Organ, das inzwischen die Form des zu engen Gefäßes bleibend angenommen hat,  so gedreht und gewendet werden, dass PathologIn sich halbwegs topographisch zurecht findet: ein mühseliges, zeitraubendes, fehleranfälliges Unterfangen ...

Verwenden Sie ein Gefäß mit zu kleiner Öffnung, droht neues Unheil: unfixiertes Gewebe, ein frisch entnommenes Organ gleitet leicht durch eine enge Gefäßöffnung, ein fixiertes Organ aber nicht. Was macht PathologIn? Nach fruchtlosen Versuchen, das Organ durch die enge Öffnung auf den Präpariertisch zu bringen (was nicht gerade Laune und Arbeitseifer hebt), muss das Gefäß zerschnitten oder - im Falle von Glas - zerschlagen werden. Glassplitter können bekanntlich verletzen - und Ihre Pathologin / Ihren Pathologen samt MitarbeiterIn verletzen, das wollen Sie bestimmt nicht!

Denn: Sie sind gewissenhaft und sorgfältig und verwenden die passende Gefäßgröße - vor den Vorhang mit Ihnen, Applaus, PatientIn und PathologIn danken es Ihnen!   

     

Beschriftung - was sagt die Etikette?   

Der Applaus für Ihre gewissenhafte Gefäßauswahl ist verrauscht und Sie kümmern sich zu guter letzt um die Bezeichnung, die den Patienten eineindeutig der Probe zuordnet:
Vor- und Familienname, Geburtsdatum, allenfalls Geschlecht, evtl. Versicherungsnummer, bei mehreren Proben die Nummer der entnommenen Probe, evtl. Inhalt des Gefäßes.
Also z.B.: Max Mustermann, (männlich), geb. 1.1.1980,  (Vers.Nr. 1234-01-01-1980), (3), (Appendix).
Auch hier gilt das gleiche wie bei der Zuweisung: Leserlichkeit ist Trumpf - wie wäre es mit einem selbstklebenden Etikett, mittels EDV-Programm ausgedruckt? 
Last but not least: auch wenn das Gewebe formalinfixiert ist - bitte immer gefährliche Infektionskrankheiten der Patientin / des Patienten, dem das Gewebe entnommen wurde, angeben, vor allem: Hepatitis B, Hepatitis C, Virushepatitis, HIV-positiv, TBC, alle seuchenhygienisch meldepflichtigen Infektionskrankheiten. Und wo? Auf der Zuweisung und auf dem Gefäß. Ein z.B. Farbcode - zwischen Ihnen und Ihrem Pathologen ausgemacht - hilft, die persönliche Schutzsphäre des Patienten noch besser zu wahren.    

    

Schnellschnitt - eine konsequenzenreiche Angelegenheit   

Eingangs gleich Methodisches: bitte Schnellschnittproben immer unfixiert, möglichst rasch, ausreichend kühl und in einem verschlossenen Gefäß (Vertrocknungsgefahr vor allem bei kleinen Proben!) zum Pathologen schicken - mit zureichend ausgefüllter Anweisung und Angabe, wo der die Operateurin / der Operateur zwecks Bekanntgabe des Ergebnisses erreichbar ist.

Cave: bereits gesetzte Einschnitte an der Schnellschnittprobe mindern die Qualität des Gefrierschnittergebnisses u.U. maßgeblich (Resektionsränder!).
Das mit der Konsequenz ist allerdings so eine Sache, wird immer einmal wieder der Pathologe zu einem Schnellschnitt (Gefrierschnitt) gerufen, dessen diagnostische Aufarbeitung für den Gang der Operation von vorneherein folgenlos bleibt.
Bitte beherzigen Sie die strenge Indikation:
Kein Gefrierschnitt ohne intraoperative Konsequenz!
Bioptische Proben sind kein intraoperatives Untersuchungsgut!


Bitte bedenken Sie: zum forensischen Händchenhalten ist die Zeit Ihres Pathologen zu kostbar. Ihre Bitte, u.U. lange Anfahrtswege in Kauf zu nehmen, um laufend in OP-Nähe für Sie zur Verfügung zu stehen, bringt sie oder ihn in eine ziemliche Zwickmühle, denn sie bzw. er schätzt gerade Sie und will Sie als EinsenderIn nicht verlieren. Doch:

Beim Gefrierschnittapparat stehen und Befunde erarbeiten - beides zugleich geht nun einmal nicht und hindert Ihre Pathologin / Ihren Pathologen daran, seine Befunde für Ihre Patienten und damit auch für Sie mit Sorgfalt zeitgerecht aufzuarbeiten.
Sorgfalt erfordert Zeit, auch Zeit für Fortbildung, Literaturstudium und kollegiale Konsultation (second oppinion) - bitte ermöglichen Sie ihr bzw. ihm diese Zeit und legen Sie Ihren Wunsch nach einem Gefrierschnitt auf die berühmte Goldwaage: herzlichen Dank!
Zum Abschluss nicht leise Servus, sondern eine laute Bitte: melden Sie Ihre Gefrierschnitte frühzeitig an, mindestens aber einen Tag vor der geplanten Operation, d.i. spätestens am Vormittag vor dem Operationstag. Ihr/e PathologIn betreut auch andere KollegInnen und muß ihre/seine knappe Zeit einteilen, sie oder er ist Ihnen sehr dankbar, möglichst frühzeitig zu erfahren, wann er Ihnen mit seinem Fachwissen helfen kann.
Alle Regeln haben Ausnahmen: eine in der Not kurzfristig angesetzte Operation macht gelegentlich eine intraoperative Diagnostik (Gefrierschnitt) unausweichlich. Ihr/e PathologIn hat für solche Fälle sehr wohl Verständnis und wird alles daran setzen, auch ohne Vorankündigung so schnell wie möglich Ihrem Patienten und Ihnen beizustehen.
Nur: diese Fälle sind dank Ihrer gediegenen präoperativen Diagnostik zum Glück selten.
    

Eine Bitte zum Abschluss ...   

Der erhobene Zeigefinger des Pathologen gilt nicht Ihnen persönlich, aber sollte es irgendwie nicht klappen mit Zuweisung, Präparat, Fixiermittel, Gefäß und Co, bitte seien Sie Ihrem Pathologen nicht böse, wenn er Ihnen das Präparat zur nochmaligen optimalen Vorbereitung zurückgibt - schließlich muss er die Verantwortung für seine diagnostische Leistung auf Expertenebene voll übernehmen und macht dies auch gerne.

Bitte nehmen Sie im Gegenzug Ihre Verantwortung für die optimale Vorbereitung und den klaglosen Versand der Proben sehr ernst. Ein begleitendes Gespräch, in dem der Pathologe Ihnen hilft, alle Fragen zu Probenvorbereitung und -versand zu meistern, verhindert sicher für die Zukunft solche für beide Partner unangenehmen Vorkommnisse.